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   BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05   

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https://dejure.org/2006,10999
BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05 (https://dejure.org/2006,10999)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2006 - IX R 27/05 (https://dejure.org/2006,10999)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - IX R 27/05 (https://dejure.org/2006,10999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BMT-G II § 15; ; BMT-G II § 15 Abs. 2; ; BMT-G II § 15 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 4 a.E.; ; EStG § 3b; ; EStG § 3b Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 2; ; BAT § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein steuerfreier Zuschlag für Verzicht auf durch Feiertagsarbeit erworbenen Freizeitanspruch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Feiertagsarbeit; Ausschluss der Steuerfreiheit bei entgeltlicher Vergütung des Freizeitanspruchs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3b Abs 1 Nr 3

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2005 IX R 55/04, juris Dok.-Nr. STRE200650028; vom 9. Juni 2005 IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37, und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

    Darüber hinaus ist --auch wenn der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen unterbleibt-- der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Wochenfeiertag, sondern dafür, dass aus den genannten Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden konnte und deshalb an einem an sich freien Tag gearbeitet werden musste (vgl. BFH-Urteile in BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89

    Zeitzuschlag für Arbeiten an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    Wird dieser Antrag nicht gestellt oder kann ihm aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht stattgegeben werden, so entsteht der Anspruch auf den Zeitzuschlag in Höhe von 135 v.H. (vgl. zur insoweit übereinstimmenden Tarifnorm des § 15 BAT Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).

    § 15 Abs. 2 BMT-G II räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II, und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).

  • BFH, 22.11.1968 - VI R 312/66

    Einordnung der Vergütung für die Arbeit an einem freien Tag als Zuschlag für

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    Diese einschränkende Auslegung des § 3b EStG rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass er als Ausnahmevorschrift das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG).

    Darüber hinaus ist --auch wenn der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen unterbleibt-- der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Wochenfeiertag, sondern dafür, dass aus den genannten Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden konnte und deshalb an einem an sich freien Tag gearbeitet werden musste (vgl. BFH-Urteile in BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, und in BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 55/04

    Kein steuerfreier Zuschlag bei Verzicht auf Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2005 IX R 55/04, juris Dok.-Nr. STRE200650028; vom 9. Juni 2005 IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37, und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 68/03

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2005 IX R 55/04, juris Dok.-Nr. STRE200650028; vom 9. Juni 2005 IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37, und vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).
  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 10 K 129/04

    Umfang der Steuerpflicht von Zuschlägen für Arbeit an Wochenfeiertagen bei

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 22 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 86/81

    Freizeitausgleich für einen Hausarbeiter und Hofarbeiter eines Klinikums -

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 27/05
    § 15 Abs. 2 BMT-G II räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht ein, ob er für dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Wochenfeiertag Freizeitausgleich beanspruchen will oder nicht (vgl. BAG-Urteile vom 23. Februar 1982 3 AZR 86/81, AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II, und vom 9. Oktober 1991 6 AZR 370/89, AP Nr. 17 zu § 15 BAT).
  • FG Köln, 18.10.2016 - 8 K 3825/11

    Einkommensteuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im

    Eine einschränkende Auslegung einer Ausnahmevorschrift ist methodisch generell unbedenklich (vergl. etwa BFH-Urteil vom 21.2.2006 IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274 zur einschränkenden Auslegung einer Ausnahmevorschrift, die das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08

    Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei § 3b EStG um eine Ausnahmevorschrift, die das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (z.B. BFH-Urteile vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG; vom 7. Juli 2005 IX R 56/04, BFH/NV 2006, 44; vom 22. September 2005 IX R 55/04, BFH/NV 2006, 712; vom 21. Februar 2006 IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 R 3054/09
    Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte in Anspruch genommen werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 2005, IX R 56/04, NV 2006, 44 zu § 15 DRK-TV in der hier maßgeblichen Fassung; und vom 21. Februar 2006, IX R 27/05, NV 2006, 1274 mwN).

    Denn auch wenn der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen unterbleibt, ist der über den Grundzuschlag hinausgehende Erhöhungsbetrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Wochenfeiertag, sondern dafür, dass aus den genannten Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden konnte und deshalb an einem an sich freien Tag gearbeitet werden musste (BFH, Urteil vom 21. Februar 2006, IX R 27/05, aaO).

    Nicht nur zum hier zu beurteilenden DRK-TV, sondern auch zum Bundesmanteltarifvertrag für öffentliche Gemeinden und Betriebe, der in der im Jahr 1999 gültigen Fassung (BMT-G II) für die Arbeit an einem Wochenfeiertag entweder einen allgemeinen Grundzuschlag von 35 v.H. und daneben die Gewährung von bezahlter Freizeit oder ohne Freizeitausgleich einen Zuschlag von 135 v.H. vorgesehen hat, ist deshalb eine obergerichtliche Klärung erforderlich gewesen (vgl Urteile des BFH vom 9. Juni 2005, IX R 68/03, vom 22. September 2005, IX R 55/04, und vom 21. Februar 2006, IX R 27/05, jeweils juris), so dass die Beurteilung der Steuer- und Beitragspflicht auch für fachkundiges Personal nicht im Sinne der Rechtsauffassung des FA und der Beklagten auf der Hand lag.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei § 3b EStG um eine Ausnahmevorschrift, die das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (z.B. BFH-Urteile vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG; vom 7. Juli 2005 IX R 56/04, BFH/NV 2006, 44; vom 22. September 2005 IX R 55/04, BFH/NV 2006, 712; vom 21. Februar 2006 IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei § 3b EStG um eine Ausnahmevorschrift, die das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht (z.B. BFH-Urteile vom 22. November 1968 VI R 312/66, BFHE 94, 377, BStBl II 1969, 182, zu § 34a EStG; vom 7. Juli 2005 IX R 56/04, BFH/NV 2006, 44; vom 22. September 2005 IX R 55/04, BFH/NV 2006, 712; vom 21. Februar 2006 IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274).
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